Unter Biometrie in Zusammenhang mit einer Personenidentifikation versteht man die Erkennung von Personen anhand von einzigartigen und unverwechselbaren biometrischen Merkmalen. Diese Merkmale sind unmittelbar an den Körper der Person gebunden und müssen nicht erst zusätzlich zugeordnet werden.
Zu den biometrischen Verfahren die mit passiven physiologischen Merkmalen arbeiten und zur Personenidentifikation eingesetzt werden gehören:
Von den oben genannten Verfahren hat mit einem Anteil von ca. 40% die Fingerabdruckerkennung den größten Anteil und hat eine der niedrigsten Falschrückweisungs- und Fehlerakzeptanzraten unter den biometrischen Verfahren.
Biometrische Merkmale sind bezogen auf den Benutzer einzigartig und eindeutig. An ein biometrisches Merkmal muss sich der Benutzer nicht erinnern, er kann es weder vergessen noch verlieren sondern trägt es ständig bei sich. Körperliche Merkmale können nicht wie ein Passwort oder Karte einfach weitergegeben und missbräuchlich verwendet werden.
Deshalb bietet sich die Biometrie als Alternative oder Ergänzung zu herkömmlichen Methoden wie Karte oder PIN/Passwort zum Einsatz in Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystemen an, weil die körperlichen Merkmale im Gegensatz zu Besitz- oder Wissenselementen unmittelbar personengebunden sind.